Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und Niltours e.K. - Demirel Etem als dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Für alle Buchungswege, ob über einen Reisebürovermittler, oder direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch, online etc. gilt:
Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Ergänzend für die Buchung, welche mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
1.3. Für den Vertragsschluss bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (zum Beispiel Internet-App, Telemedien) gilt Folgendes:
1.4. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten SMS sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden als Verbraucher geführt worden; im zuletzt genannten Fall besteht keine Widerrufsrecht (§§ 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9, Satz 2 iVm § 320 BGB).
2. Zahlung
2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird in der Regel 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise wie gebucht durchgeführt wird.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1. bis 5.6. zu belasten.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem
Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen (sofern ihm eine solche angeboten wurde) oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff. 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1. Der Reiseveranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 8 % des Reisepreises vornehmen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und der Reisepreis anteilig erhöht. Unterrichtet der Reiseveranstalter den Reisenden durch Email, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
4.2. Übersteigt die nach Ziff. 4.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder vom Reisevertrag zurücktritt entsprechend den Regelungen in § 651g BGB.
4.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten / Ersatzreisender / Änderungswünsche des Reisenden
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit nachfolgender Stornostaffel berechnet:
Niltours-Rundreisen, Kreuzfahrten, Badereisen:
5.4. Dem Reisenden bleibt in jedem Falle der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigung.
5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist der Reiseveranstalter in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung auf den Reisepreis verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Vertragsbestimmungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Falle rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Falle ist die Umbuchung kostenlos. Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, in der Regel 75,00 € pro Reisendem.
Eine solche Umbuchung ist nur bis zum 31. Tag vor Reisebeginn möglich. Umbuchungswünsche des Reisenden ab dem 30. Tag vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffern 5.1. bis 5.6. zu den dortigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Mitwirkungspflichten der Reisenden
7.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktadresse des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.
7.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; Anmeldefristen
7.4. Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters
ursächlich war.
8.3. Ansprüche nach dem § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
8.4. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
9. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
10.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
10.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
Reiseveranstalter:
Niltours e.K. - Demirel Etem
Bernhard-Feilchenfeld-Straße 11
D-50969 Köln
Telefon: 0049-221-56977610
Telefax: 0049-221-56977629
info@niltours.de
Geschäftsführer: Demirel Etem
HRA: 26238 Köln
http://www.niltours.de
UST-ID-Nr.: DE 223405620
Insolvenzversicherung, Sicherungsschein gem. § 651r BGB:
Zurich Insurance plc.
Niederlassung für Deutschland
Platz der Einheit 2 / POLLUX
D-60327 Frankfurt a. Main
Telefon: (+49 851) 52 1 52
EMail: tsa@travelsafe.de
Versicherungsschein-Nummer: Z-8250IPS-1454
STAND 01.07.2018
Bitte beachten Sie auch nachfolgend unsere
Animation und Unterhaltung
Da in vielen Hotels das Publikum international ist, bitten wir um Verständnis, dass die Animation bzw. das Unterhaltungsprogramm nicht immer auf Deutsch stattfindet. In vielen Fällen wird es
mehrsprachig durchgeführt, wobei es oft entscheidend ist, welche Nationalität am stärksten vertreten ist. Dies gilt auch für die Kinderbetreuung. Durch die Animation kann es auch in den Abendstunden
etwas lauter sein.
Bautätigkeit
Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einhergehenden Ausdehnung touristischer Zonen muss mit Bautätigkeiten gerechnet werden. Sie werden oft kurzfristig durchgeführt und können
von uns meist weder verhindert noch vorhergesagt werden. Wir informieren Sie so früh wie möglich, wenn wir von diesen Beeinträchtigungen erfahren.
Betreuung vor Ort/Reiseleitung
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zusätzliche Leistungen buchen möchten oder ein Problem haben, stehen Ihnen an vielen Orten die Mitarbeiter unserer örtlichen Partneragentur mit Rat und Tat zur
Seite. Bitte beachten Sie, dass es teilweise keine festen Sprechzeiten in den Hotels gibt.
Einreisebestimmungen
Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis,
Reisepass oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist.
Wichtige Neuregelung seit dem 26.06.2012:
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Verbindliche Informationen erhalten Sie von Botschaften und
Konsulaten. Deutsche, Österreicher und Schweizer finden die bei Drucklegung geltenden Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes in unseren Katalogen (Online und Print). Staatsbürger anderer Nationen
müssen in jedem Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen gelten können.
Gesundheit auf Reisen
In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu Hause gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Magenverstimmungen kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar
wenige Tipps: Genießen Sie vorzugsweise gebratene oder gekochte Speisen sowie nur selbst geschältes Obst. Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken Sie statt Leitungswasser lieber
Mineralwasser. Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch eine Magenverstimmung einstellen, hilft eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke.
Gesundheitsinformation
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
Hoteleinrichtungen
in der Vor- und Nachsaison Bitte beachten Sie, dass es in der Vor- und Nachsaison vorkommen kann, dass einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Des Weiteren können in der Vor- und Nachsaison die Kinderbetreuungszeiten eingeschränkt sein.
Hotelzimmer
Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten, Ihr Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können Sie Ihr Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen.
Die Unterkunftsbeschreibungen beziehen sich auf Doppelzimmer. Die Doppelzimmer mit Zustellbett verfügen zusätzlich, je nach Ausstattung des Hotels, über ein Schlafsofa, ein Sofa oder eine Liege. Ein
Zustellbett kann schmaler bzw. kürzer sein als ein normales Bett. Die Einzelzimmer unterscheiden sich von den Doppelzimmern in Lage, Ausstattung und Größe. In vielen Hotels stehen für Einzelzimmer
Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung. Bei Studios, Appartements und Familienzimmern ist in der jeweiligen Preiszeile die ausgeschriebene Maximalbelegung sowie die Ausstattung zu beachten.
Die Reinigung der Studios und Appartements schließt das Geschirrspülen in der Regel nicht ein.
Karten Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastruktur) mit Stand Redaktionsschluss kann NILTOURS keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und
Änderungen bleiben vorbehalten.
Klimaanlagen/Swimmingpools/ Liegen und Sonnenschirme
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klimaanlage aus Gründen der Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann
die Klimaanlage (individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich beheizt ist. Die Außenpools der Hotels sind in der Regel
unbeheizt und in den Wintermonaten nur wetterbedingt nutzbar. Liegen und Sonnenschirme sind in den meisten Hotels am Pool und am Strand nach Verfügbarkeit erhältlich. Auslastungsbedingt ist es nicht
immer möglich, für jeden Gast eine Liege und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. Es wird ausschließlich die kostenfreie Benutzung der Liegen, Sonnenschirme und Badetücher am Strand erwähnt,
ansonsten versteht sich die Benutzung gegen Gebühr (vor Ort zu zahlen).
Reisen in andere Länder
„Andere Länder, andere Sitten!“ In fast allen unseren Zielgebieten haben die Menschen eine völlig andere Lebenseinstellung und einen anderen Rhythmus. In südlichen Ländern spielt sich das Leben
abends und nachts oft im Freien ab. Bitte beachten Sie deshalb, dass sich eine damit verbundene Geräuschkulisse meist nicht vermeiden lässt.
Rundreisen
Unsere Rundreisenangebote erheben nicht den Anspruch auf Studienreisen. Die meisten einheimischen, staatlich geprüften Reiseleiter sprechen nicht immer perfektes Deutsch. Die genannten ungefähren
km-Angaben beziehen sich in der Regel auf die direkte Strecke von A nach B und können von den tatsächlich gefahrenen km abweichen. Unter Umständen sind Veränderungen des Reiseverlaufes möglich, der
Charakter der Rundreise bleibt jedoch erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sicherheit beim Baden
Baden in offenen Gewässern birgt leider auch besondere Gefahren. Strömungen und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt und die eigene Körperkraft gerne überschätzt. Bitte stellen Sie die
permanente Beobachtung Ihrer Kinder – auch am Hotelpool – sicher. Für unbeschwerte und sichere Badefreuden möchten wir Sie auf das Angebot unter www.blausand.de aufmerksam machen. Hier erhalten Sie
wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit beim Baden. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an bewachten Stränden und nicht allein schwimmen. Beachten Sie bitte die Warnflaggen
und informieren Sie sich über die Bedeutung. Für das Baden an öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets vorab über örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informieren - vor
Ort in Ihrem Hotel, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen ortskundigen Personen.
Sondergepäck
Sondergepäck muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft rechtzeitig angemeldet und bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Bitte beachten Sie, dass der Transfer von
Sperrgepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, etc.) zum/ vom Hotel nur auf Anfrage möglich ist und diese Kosten nicht im Reisepreis inklusive sind.
Sport und Unterhaltung
Das in vielen Häusern angebotene Sport- und Unterhaltungsprogramm ist je nach Verfügbarkeit und Programm des jeweiligen Hotels möglich. Auch der Verleih von Sportgeräten ist von der Verfügbarkeit vor
Ort abhängig. In der Vor- und Nachsaison kann es vorkommen, dass einige Sport- und Unterhaltungsprogramme nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die genannten Wassersportarten werden vor Ort meist
von lokalen Anbietern angeboten und sind daher keine Hotelleistungen.
Strände
Strände sind generell öffentliches Eigentum, für die Sauberkeit ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Hoteliers bemühen sich im Allgemeinen um die Sauberhaltung des Strandabschnittes vor ihrem
Haus, jedoch schon aufgrund von Anschwemmungen aller Art aus dem Meer lassen sich manchmal Verunreinigungen nicht vermeiden. Insbesondere in den Mittelmeerländern werden die Strände im April/Mai für
die Sommersaison vorbereitet und infolgedessen kann es zu Einschränkungen kommen.
Transfer
Bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen werden Sie von Ihrer Reiseleitung erwartet, die für Ihren Transfer zum gebuchten Hotel sorgt, sofern dieser in Ihrem Reisearrangement inkludiert ist. Bitte beachten
Sie, dass mehrere Hotels von einem Bus angefahren werden können und unsere Reiseleitung Sie nicht immer persönlich bis zur Unterkunft begleiten kann. Achten Sie deshalb auch immer selbst darauf, dass
Ihr Gepäck vollständig im Bus verstaut ist und vom Bus entnommen wird. Wenn Sie Ihren Urlaub in verschiedenen Hotels verbringen, beachten Sie bitte, dass der Transfer zwischen den Hotels nicht in
Ihrem Pauschalpreis enthalten ist. Er wird in Eigenregie von Ihnen durchgeführt und vor Ort von Ihnen gezahlt.
Trinkgeld
Da das Gehalt in vielen Urlaubsländern sehr niedrig ist, ist das Servicepersonal oft auf ein angemessenes Trinkgeld angewiesen. Es ist üblich, ca. 5–10% des Endbetrages als Trinkgeld zu
geben.
Umbuchungen und Stornierungen vor Ort
Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht einseitig abändern können. Umbuchungen vor Ort erfolgen
außerhalb unseres Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu, dass wir die bei uns ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten können. In diesen Fällen erstatten wir nur die sog.
„ersparten Aufwendungen“, das heißt, was uns der Leistungsträger nicht berechnet. Dies ist meist deutlich weniger, als der Kunde erwartet. Wenn Sie einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch
nehmen wollen (z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so informieren Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel die volle Höhe des Reisepreises
belastet und wir somit auch nicht erstatten können.
Umweltschutz
Um das Umweltbewusstsein in den Urlaubsgebieten zu unterstützen, bitten wir Sie, sparsam im Wasser- und Energieverbrauch zu sein sowie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu
deponieren.
Ungeziefer
Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden.
Verpflegung / All Inclusive
Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension und All Inclusive beginnt die gebuchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten
Ankunft im Hotel oder einer frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet, ein Abendessen oder ein Frühstück zu servieren. Ein All Inclusive-Angebot beinhaltet i. d. R. alle Mahlzeiten,
beginnend mit dem Abendessen und endend mit dem Frühstück, sowie lokale alkoholische Getränke, Softdrinks und ein Sport- und Unterhaltungsangebot. Bitte beachten Sie die genauen
Leistungsbeschreibungen der einzelnen All Inclusive-Angebote. Zur Identifikation muss in den meisten Anlagen während des Aufenthaltes ein Plastikarmband getragen werden oder Sie erhalten stattdessen
eine Plastikkarte.
Wasser- und Stromversorgung
In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten zu Engpässen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies ist bedingt durch die in vielen Ländern herrschende extreme Trockenheit, die
Wasser zu einer Kostbarkeit macht. Bitte gehen Sie daher sparsam damit um. Auch sind bei Stromausfall Ersatzteile für Stromgeneratoren nicht immer sofort vorhanden, daher kann es hier ebenfalls zu
Engpässen kommen. Obwohl viele Hotels eigene Notstromgeneratoren haben, bitten wir um Verständnis, wenn die Versorgung
nicht lückenlos gewährleistet ist.